Bis zum 18. Lebensjahr übernimmt die gesetzliche Krankenkasse vollständig die Kosten der logopädischen Behandlung.

Ab dem 18. Lebensjahr übernimmt die Krankenkasse ebenfalls den Großteil der Behandlungskosten. Allerdings besteht eine gesetzliche Zuzahlungspflicht von 10% der Therapiekosten entsprechend Ihrer Verordnung. Hinzu kommen 10 € Rezeptgebühr.

Bei einer hohen Belastungsgrenze der Krankenkassenkosten, z.B. bei chronischen Erkrankungen, die viel Behandlungsbedarf beinhalten, ist es möglich, von der Zuzahlung befreit zu werden.