Jede ausgestellte Verordnung ist nur 28 Tage gültig. Daher ist es wichtig, dass wir innerhalb dieses Zeitraums mit der Therapie anfangen. Nach dieser Frist verfällt die Verordnung. Ihre behandelnde Praxis muss Ihnen dann zum Beginn der Therapie ein neue ausstellen. Behalten Sie bis dahin die alte Verordnung.

Ihre Verordnung bringen Sie dann zum ersten Termin mit. Diese können wir dann in der Regel für 10 bzw. beim ersten Rezept für 11 Therapieeinheiten (1 Stunde Erstdiagnostik) nutzen. Zum Ende dieser Stunden entscheiden wir, ob weiterer Behandlungsbedarf besteht. Dementsprechend senden wir dann zumeist einen Bericht an die verordnenden Ärzt:innen. Darin erläutern wir kurz, warum die Therapie fortgeführt oder beendet werden soll.