Als Logopädin / Sprachtherapeutin dürfen wir Sie nur mit einer medizinischen Diagnose und mit einer ärztlichen Verordnung behandeln. Daher benötigen Sie vor Beginn der Therapie diese unbedingt. Stimmen Sie sich daher zuerst mit Ihren behandelnden Ärzt:innen ab.

Leider stellen Ihnen nicht alle auf Wunsch eine Verordnung aus. Die Verordnungen können Sie allerdings in Praxen verschiedener Fachgebiete erhalten: z.B. Kinderheilkunde, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Allgemeinmedizin, Neurologie, Psychiatrie, Zahnmedizin. Wenn Sie Ihre Verordnung erhalten haben, melden Sie sich gerne bei uns.